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   BSG, 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B   

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https://dejure.org/2012,41643
BSG, 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B (https://dejure.org/2012,41643)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B (https://dejure.org/2012,41643)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - B 13 R 399/12 B (https://dejure.org/2012,41643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - aktueller Rentenwert (Ost) - Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - aktueller Rentenwert (Ost) - Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 270
  • NZS 2013, 429
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

    Diese Umstände müssen substantiiert dargelegt werden, was nur auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und in Auseinandersetzung mit ihr möglich ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 71) .

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B
    Um darzulegen, dass eine Rechtsfrage, die höchstrichterlich bereits geklärt ist, noch grundsätzliche Bedeutung hat, muss der Beschwerdeführer aufzeigen, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der Rechtsprechung widersprochen wird bzw inwiefern die Beantwortung der Rechtsfrage umstritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51) oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer Neubetrachtung der bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und eine anderweitige Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 mwN; siehe auch Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160 RdNr 8b) .
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B
    Zwar habe das BSG im Urteil vom 14.3.2006 - B 4 RA 41/04 R - (SozR 4-2600 § 255a Nr. 1) festgestellt, dass der Grund für die Differenzierung weiterhin bestehe.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
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